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Leistungen
Technik und Recht stehen in einem engen Bezug zueinander und erfordern ein gutes Verständnis beider Bereiche, um als Anwalt unter Einbeziehung der Prozesse der elektronischen Verarbeitung vin Informationen eine optimale, juristische Lösung zu finden. Aufgrund der mehrjährigen Tätigkeit als Entwickler von Software in der Industrie, der weiteren mehrjährigen Erfahrung als Dozent für Betriebssysteme und Software für Anwender, der erfolgreichen Teilnahme am Fachlehrgang zum Fachanwalt für Informationstechnologie und der erfolgreichen Prüfung als Beauftragter für Datenschutz für Unternehmen (TÜV-Nord) ist mir möglich, die edv-technischen Inhalte klar und verständlich darzustellen und juristisch zu vertreten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB IT
- AGB IT-Dienstleister
- AGB Softwarehersteller
- AGB Distributoren
- AGB Webagenturen
- AGB Webshop

IT-Recht & EDV-Recht
Wir erstellen und prüfen für Sie alle Verträge im Bereich des IT- & EDV-Rechts. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Verträgen, die zum Dienstleistungsangebot unserer Kanzlei gehören.

Endkundenverträge
- Hardwarekauf
- Standard-Software-Kauf
- Erstellung von Individualsoftware
- Lieferung eines kompletten EDV-Systems
- Anpassung von Standard-Software
- Hinterlegung des Quellcodes (Software-Escrow)
- Hardware-Miete
- Software-Miete
- Hardware-Vollwartung
- Software-Pflege
- Software-Leasing
- Hardware-Leasing
- Application Service-Providing (ASP)
- Rechenzentrumsvertrag

Vertriebsverträge
- Handelsvertreterverträge
- Großhändlerverträge
- OEM-Vertrag

Internet-Verträge
- Webdesignvertrag
- Webhosting-Vertrag
- Domain-Übertragungsvertrag
- Domain-Service-Vertrag
- Bannervertrag
- Beschaffung von Webcontent
- Musikvertrieb übers Internet
- Mailingdienste
- Internet-Auktionsvertrag

Mitarbeiter- und Beraterverträge
- Arbeitsvertrag mit Software-Ersteller
- Vertrag mit freiem Mitarbeiter
- Arbeitnehmerüberlassung
- Outsourcing-Vertrag
- Beratervertrag

Kooperationsverträge
- Projektvertrag
- F+E-Vertrag
- AG und Kooperation für Software-Entwicklung
- Geheimhaltungsvertrag (NDA)
- Subunternehmervertrag

TK-Recht
Telekommunikationsrecht ist  eine Querschnittsmaterie zwischen Recht und Technik. Der spezialisierte Jurist muss hier die technischen Anforderungen mit den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten verbinden. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen z. B. folgende Vertragstypen.

TK-Verträge
- Access-Provider-Vertrag
- Festnetzvertrag
- Mobilfunkvertrag

Web-Shops
Vor der Eröffnung eines Webshops sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um eine kostspiege Abmahnung von Konkurrenten zu vermeiden. Wir können Ihnen hierzu anbieten, Ihren Webshop auf rechtliche Schwachstellen zu prüfen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.

Web-Shop-Prüfung
- AGB Webshop
- Widerrufsbelehrung
- Belehrung in Textform
- Informationspflichten des Betreibers
- Preisangaben, Umsatzsteuer
- Garantiebestimmungen
- Verpackungsangaben
- Zollbestimmungen
- Impressumspflicht  
- Verpackungsverordnung
- Elektronikschrott-Verordnung
- Textilverordnung  
- Abwehr von Abmahnungen


Gewerblicher Rechtschutz
Wir sind Ihnen bei der vorgeschalteten Markenrecherche und Eintragung Ihrer Marken behilflich. Logos oder Firmenzeichen lassen sich als Wort-/Bildmarke gegenüber Konkurrenten schützen. Um Ihre Rechte gegenüber Konkurrenten zu verteidigen, können wir Ihre Markenrechte, die durch Mitbewerber verletzt wurden, durch eine Abmahnung, Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder Antrag auf Löschung einer konkurrierenden Marke vor dem zuständigen Gericht duchsetzen. Dazu können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten.

Markenrechte (MarkenG)
- Markenrecherche
- Markenanmeldung
- Abmahnung wegen Markenverletzung
- Beantragung einer einstweiligen Verfügung
- Widerspruch gegen einstweilige Verfügung
- Löschung einer Domain wegen Markenrechtsverletzung
- Abfassung einer Schutzschrift

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Abmahnung von Konkurrenten wegen unzulässiger Werbung
- Abwehr von Abmahnungen
- Rechtliche Prüfung von Werbung in Printmedien und Internet
- Prüfung von Newslettern und Mailingaktionen
- Beratung bei Telefon-, Fax- und Briefwerbung
- Erstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung


Urheberrecht & Medienrecht

Bei der Beschaffung von Bildern, Texten, Graphiken und Musikstücken ist Vorsicht geboten. Das Kopieren derartiger Inhalte aus dem Internet kann schnell eine teuere Abmahnung zur Folge haben. Gerade bei der Beschaffung von Musiktiteln über Tauschbörsen droht Ihnen als Inhaber des Telefonanschlusses eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten. 

Falls Sie eine Abmahnung erhalten, ist es dringend notwendig, möglichst schnell einen auf Urheberrecht spezialierten Anwalt  aufzusuchen, um die Abmahnung auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen zu lassen und ggf. die geforderte strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung fristgerecht abzugeben.Bei  berechtigter Abmahnung und fehlender Abgabe der strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung droht Ihnen ansonsten der Erlass einer einstweiligen Verfügung, die weitere vermeidbare Kosten mit sich bringt. Wir beraten Sie in folgenden Bereichen.

Urheberrecht
- Abmahnung wegen Benutzung von Tauschbören im Internet
- Abwehr von Abmahnungen
- Verletzung von Urheberrechten Dritter, Urhebernennungsrecht
- Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte
- Senderechte

Medienrecht
- Verträge für Foto- und Filmagenturen
- Verlags- und Autorenverträge
- Lektorenverträge

IT-Compliance
IT-Compliance bedeutet für Unternehmen sich in ihrer gesamten unternehmerischen Tätigkeit und dem Auftreten des Unternehmens am Markt rechtskonform zu Verhalten. Die vorbildliche Aufstellung der IT-Landschaft des Unternehmens trägt dazu bei, bestehende Rechtsvorschriften einzuhalten und die Haftung für Vorstände oder Geschäftsführer des Unternehmens zu minimieren bzw. zu vermeiden. Gesetzliche Regelungen zur IT-Compliance befinden sich im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), im Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG), Handelsgesetzbuch (HGB),den Steuervorschriften und der Abgabenordnung (AO).

Die Mitglieder des Vorstandes bzw. die Geschäftsführer haften persönlich und unbeschränkt für die Einhaltung dieser strategischen Ziele. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die strategischen, konzeptionellen und operativen Aufgaben im Unternehmen umsetzen, organisieren und überwachen müssen, um Ihre Haftung zu minimieren.

Strategische Ziele
- Katastrophen- und Notfallplan

- Datensicherungskozept mit getestetem Restore
- IT-Sicherheitsbeauftragter
- Datenschutzbeauftragter

Konzeptionelle Ziele
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung durch NDA's und Verschlüsselung
- Qualifizerite elektronische Signatur
- Software-Lizenzmanagment
- Zugangskonrollsysteme
- Wartung und Fernwartung
- Sicherheitskonzept, Zugriffschutz und Datenschutzkonzept

Operative Ziele
- Einsatz von Spam- und Contentfiltern
- Regelung zur Nutzung von Email- und Internet am Arbeitsplatz
- Rechtssichere E-Mail-Archivierung
- Datenschutzkonforme IT-Prozesse
- Einsatz von Firewall und Virenscanner 

IT-Projektmanagment
Es wird selten veröffentlicht, dass eine grosse Anzahl von Softwareprojekten in eine Krise gerät. Dies vor allem deswegen, da  der Auftraggeber nicht mehr bereit ist, zusätzliche Leistungen des Auftragnehmers für Software-Mängel oder Änderungen zu bezahlen, während der Auftragnehmer der Meinung ist, das die geforderten Änderungen oder Nachbesserungen nicht geschuldet sind, da diese nicht im Pflichtenheft verankert sind.


Schon zu Beginn eines Software-Projekts, z. B. der Einführung eines CRM oder ERP-Systems sollte ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt zur Angebotsprüfung und bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung des Projektvertrages und bei der Prüfung des Pflichtenheftes einbezogen werden.

Wir beraten Sie gerne zu folgenden Bereichen.

IT-Projekt-Vertrag & Projekt-Management
- IT-Projektvertrag
- Überprüfung des Pflichtenhefts
- Vertragsverhandlungen auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite
- Mitglied im Lenkungsausschuss des Projektteams
- Bearbeitung und Prüfung von Change-Requests
- Beachtung des Wasserfallsmodells
- Terminierung und Informationsfluss
- Festlegung und Setzen von Meilensteinen
- Beweissicherung
- Installation und Begleitung von Eskalations- und Deeskalationsprozeduren

Datenschutzrecht & externer Datenschutzbeauftragter
Die Bestellung des  Datenschutzbeauftragten im Unternehmen gehört zu den strategischen Zielen für die der Vorstand bzw. die Geschäftsleitung  des Unternehmens persönlich und unbeschräkt haftet.

Der Geschäftsführer, Personalleiter oder IT-Leiter darf die Funktion des Datenschutzbeauftragten des Unternehmens aufgrund einer Interessenkollision nicht übernehmen. Bei Verletzung von Vorschriften des BDSG drohen Bußgelder bis zu EUR 250.000,-- Außerdem werden von der Aufsichtsbehörde Kontrollen bei den Unternehmen durchgeführt, ob alle Vorschriften des Datenschutzes und deren technisch-organisatorische Umsetzung, § 9 BDSG und Anlage, gesetzeskonform umgesetzt wurden.

Das Amt des Datenschutzbeauftragten (DSB) kann durch einen auf IT-Recht spezialierten Rechtsanwalt mit vorhergehender IT-Ausbildung als externer DSB kompetent ausgeführt werden.  Wir  bieten Ihnen die Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten durch unsere Kanzlei an. Bei Interesse können Sie gerne unseren Fragebogen zur IT-Landschaft anfordern, auf dessen Basis wir Ihnen dann ein Angebot erstellen.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei folgenden Problemstellungen aus dem Bereich des Datenschutzes.

Datenschutz-Schwachstellenanalyse
- Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten
- Ist-Aufnahme zum Datenschutz
- Massnahme-Empfehlungen
- Tätigkeitsbericht

Erstellung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses
- Erstellung des öffentlichen Ververfahrensverzeichnisses

Organigramme und Telefonverzeichnisse
- Erstellung und Überprüfung der Telefon-/Kontaktverzeichnisse
- Überprüfung der Angaben im Internet/Intranet

Interne Verarbeitungsübersichten
- Erstellung der internen Verarbeitungsüberisicht

Vorabkontrolle
- Automatisierte Verarbeitung mit besonderen Risiken für die Betroffenen
- Prüfung (Vorabkontrolle) der rechtmäßigen Verarbeitung
- Verarbeitung von sensiblen Daten gem. § 3 Abs. 9 BDSG

Organisations- und Arbeitsanweisungen
- Zutrittskontrolle
- Zugriffs-/Zugangskontrolle
- Auftragskontrolle
- Verfügbarkeitskontrolle
- Werbewiderspruch
- Private Nutzung von Kommunikationssystemen
- Umgang mit E-Mail und Internet

Datenübermittlung innerhalb und außerhalb der EU
- Überprüfung der Datenübermittlung innerhalb der EU
- Überprüfung der Datenübermittlung in Drittstaaten
- Safe-Habour
- EU-Vertragsklauseln
- Vertragsstrafeversprechen/Unterwerfungserklärung

Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG
- Feststellung der Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung
- Erstellung eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung
- Kontrollen beim Auftragsdatenverarbeiter

Gestaltung von Einwilligungen
- Einwilligung zur Datenübermittlung in Drittstaaten
- Einwilligung zur Kontrolle privater E-Mails bei Missbrauch
- Einwilligung für Direktmarketing
- Einwilligung für Speicherung in der Kundendatenbank
- Einwilligung bei Online-Bewerbung

Datenschutzerklärung der Unternehmens-Website
- Bedeutung der Datenschutzerklärung
- Mehrschichtige Datenschutzerklärung
- Formulierungen und Ausarbeitung
- Impressum/Anbieterkennzeichnung

Betriebsvereinbarungen
- EDV-Rahmenvereinbarung
- Zugangskontrollsysteme
- Telefondatenerfassung
- Email- und Internetnutzung
- Mobile Speichermedien
- Videoüberwachung
- Heimarbeitsplätze

Auskunftssystem für die Betroffenen
- Bearbeitung von Auskunftsanfragen der Betroffenen
- Sperrung und Löschung personenbezogener Daten

Kontrollen der Aufsichtsbehörden
- Bearbeitung von Beschwerden der Betroffenen bei der Aufsichtsbehörde
- Unterstützung der Unternehmen bei Kontrollen der Aufsichtsbehörde
- Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit der Aufsichtsbehörde